Kurz gesagt:
Nein, nicht zwingend alle, aber es braucht klare Rahmenbedingungen und einen formellen Entscheid der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Erklärung
Bei einer STWE muss die Teilnahme an einem ZEV- oder vZEV-Modell gemeinschaftlich beschlossen werden.
Der Entscheid erfolgt in der Regel über die Stockwerkeigentümerversammlung und basiert auf den geltenden Reglementen und gesetzlichen Vorgaben.
Nicht teilnehmende Einheiten können – je nach Ausgestaltung – weiterhin über den Netzbezug versorgt werden. Wichtig ist eine saubere vertragliche und abrechnungstechnische Trennung.
Voraussetzungen für die Umsetzung
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Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung
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Klar geregelte Teilnahmebedingungen
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Definiertes Abrechnungsmodell (ZEV / vZEV)
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Geeignetes Messkonzept pro Einheit
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Transparente Abrechnung für Teilnehmende