Lohnt sich eine Solaranlage noch? Eigenmietwert Schweiz erklärt
Die Schweiz steht vor einem der grössten Systemwechsel der letzten Jahrzehnte: Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts verändert nicht nur die Besteuerung von Hauseigentümern, sondern auch die Rahmenbedingungen für energetische Investitionen wie Photovoltaikanlagen. Viele Eigentümer fragen sich heute: Wird eine Solaranlage dadurch weniger attraktiv? Sollte ich noch vor der Reform investieren? Und wie verändert sich die Amortisation?
Die folgenden Erkenntnisse basieren auf einer unabhängigen Recherche einer neutralen Stelle, die keine Solaranlagen verkauft, herstellerunabhängig ist und keinerlei Verkaufsinteressen verfolgt. Genau diese Art von faktenorientierter Analyse ist entscheidend, um politische Veränderungen sachlich und realistisch einzuordnen.
Diese Perspektive entspricht bewusst der Grundhaltung von EP Vision: Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer neutral, unabhängig und ohne Verkaufsinteressen, damit jede Entscheidung langfristig sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist.
Ausgangslage: Die Eigenmietwert-Abschaffung
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen.
Das Inkrafttreten wird für ca. 2028 erwartet.
Damit verändert sich der steuerliche Rahmen:
- Der Eigenmietwert entfällt (kein fiktiver Mietertrag mehr).
- Gleichzeitig werden steuerliche Abzüge eingeschränkt oder gestrichen.
Steuerliche Konsequenzen: Was ändert sich wirklich?
Hier ist die korrekte, differenzierte Darstellung – ein Punkt, der oft falsch oder unvollständig wiedergegeben wird:
Bundessteuer: Abzüge werden gestrichen
- der Abzug für energetische Sanierunge
- der Abzug für Photovoltaikanlagen
- der generelle Unterhaltsabzug
- ein grosser Teil des Schuldzinsabzugs
Kantone: Abzüge bleiben bestehen – aber es bleibt hängig
- Die Abzüge für energetische Massnahmen bleiben weiterhin bestehen,
solange die Kantone ihre Steuergesetze nicht anpassen. - Erste Rückmeldungen aus mehreren Kantonen zeigen klar:
Aktuell sind keine kurzfristigen Anpassungen geplant. (Swissolar berichtete bereits) - Gleichzeitig gilt:
Langfristige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, da einige Kantone die Reform zuerst beobachten möchten, bevor sie eigene Anpassungen prüfen.
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Thema
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Möglic
he Änderung |
Bedeutung für Eigentümer
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Bundesweite Steuerabzüge
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Wegfall von Abzügen für Unterhalt, Renovationen und Energiesparmassnahmen.
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Solaranlageninvestitionen können steuerlich weniger absetzbar werden.
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Kantonale Regelung
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Die Kantone haben Gestaltungsspielraum und können Abzüge weiterhin zulassen.
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Gute Chance, dass die Kantone seine bisherige Praxis beibehalten.
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Förderprogramme (Einmalvergütung)
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Unabhängig vom Eigenmietwert.
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Keine Änderung – Fördergelder bleiben bestehen.
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Besteuerung von Einspeisevergütungen
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Bleibt nach Nettoprinzip bestehen
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Kein Nachteil.
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Übergangsphase
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Abzüge dürfen gemäss Reform bis 2050 befristet weitergeführt werden.
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Zeitlich gestaffelter Übergang möglich.
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Auswirkungen auf Photovoltaikanlagen
Bisher konnten Investitionen in PV-Anlagen vollständig von der direkten Bundessteuer abgezogen werden.
Das führte bei Anlagen von 30 000–40 000 CHF zu Ersparnissen von typischerweise 1 500–4 000 CHF, abhängig vom jeweiligen Steuersatz.
Dieser Vorteil entfällt künftig – aber nur beim Bund.
Kantonale Abzüge bleiben bestehen, wodurch die steuerliche Belastung geringer ist, als oftmals befürchtet wird.
Wirtschaftlichkeit & Amortisation: Was ändert sich?
Durch den Wegfall des Bundessteuerabzugs verlängert sich die Amortisation, dies aber nur marginal.
Der Effekt fällt kantonal unterschiedlich aus:
- In Kantonen mit weiterhin gültigen Abzügen verlängert sich die Amortisation weniger stark.
- In Gebieten mit hohen Strompreisen bleibt die PV-Anlage besonders attraktiv.
Wesentliche Vorteile bleiben unverändert bestehen:
- Tieferer Strompreis dank Eigenverbrauch
- Schutz vor steigenden Energiepreisen
- Höhere Autarkie und Versorgungssicherheit
- Stabile Erträge über die nächsten Jahrzente
Zeitpunkt der Anschaffung: vor oder nach der Umsetzung?
Wer die Anlage vor Inkrafttreten der Reform installiert, kann:
- den Bundessteuerabzug ein letztes Mal nutzen
- weiterhin kantonale Abzüge geltend machen (je nach Kanton)
Wichtig:
Bereits gewährte Abzüge gehen nicht verloren und werden nicht rückwirkend gestrichen.
Betroffen sind nur Neuinstallationen ab dem Jahr des Inkrafttretens.
Lohnt sich eine Solaranlage auch nach der Reform noch?
Kurz gesagt: Ja – absolut.
Und hier ist der Grund:
- Strompreise steigen langfristig weiter
Der selbst produzierte Strom bleibt deutlich günstiger als Netzstrom. - Eigenverbrauch wird zum stärksten Renditetreiber.
Wärmepumpen, E-Autos und Haushalte mit Tagesverbrauch profitieren besonders. - Fördergelder (Einmalvergütung KLEIV/GREIV) bleiben bestehen.
Sie wirken stärker als bisherige Bundessteuerabzüge. - PV steigert Autarkie, Versorgungssicherheit und Wohnwert
Damit bleibt die Solaranlage eine der sinnvollsten energetischen Investitionen.
EP-Vision-Perspektive: Was Eigentümer jetzt benötigen
Als unabhängiger Berater sehen wir, wie komplex die Entscheidungsfindung geworden ist.
Mit der Reform wächst der Bedarf an Transparenz:
- Wann lohnt es sich, jetzt zu investieren?
- Welche kantonalen Abzüge gelten im eigenen Kanton?
- Was bedeutet das für meine Amortisation?
- Wie erkenne ich versteckte Zusatzkosten?
- Wie hoch ist mein realistischer Eigenverbrauch?
Genau hier setzt EP Vision an:
Wir begleiten Kundinnen und Kunden neutral, ohne Verkaufsinteressen –
von der ersten Analyse bis zur fertigen Installation und darüber hinaus.
Fazit: Ja – Solaranlagen lohnen sich weiterhin. Aber der Entscheid wird individueller.
Die Reform verändert die steuerliche Situation, aber nicht den technischen Nutzen.
Die wirtschaftliche Attraktivität bleibt bestehen – besonders in Kombination mit Eigenverbrauch, Wärmepumpe oder E-Mobilität.
EP Vision hilft Eigentümern, genau diese Fragen sachlich, unabhängig und herstellerneutral zu klären – damit jede Investition wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll ist.
Unsicher, ob sich eine Solaranlage unter den neuen Rahmenbedingungen noch lohnt?
Jede Liegenschaft ist anders.
Steuern, Eigenverbrauch, Investitionskosten und Betrieb beeinflussen die Wirtschaftlichkeit stärker als einzelne Förderungen.
In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch schauen wir gemeinsam deine Situation an und klären, ob und wie sich eine Solaranlage für dich heute sinnvoll rechnet.