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Eigenmietwert Solaranlage Schweiz Unabhängige Beratung

Lohnt sich eine Solaranlage noch? Eigenmietwert Schweiz erklärt

Sascha Wyss
Sascha Wyss

Die Schweiz steht vor einem der grössten Systemwechsel der letzten Jahrzehnte: Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts verändert nicht nur die Besteuerung von Hauseigentümern, sondern auch die Rahmenbedingungen für energetische Investitionen wie Photovoltaikanlagen. Viele Eigentümer fragen sich heute: Wird eine Solaranlage dadurch weniger attraktiv? Sollte ich noch vor der Reform investieren? Und wie verändert sich die Amortisation?

Die folgenden Erkenntnisse basieren auf einer unabhängigen Recherche einer neutralen Stelle, die keine Solaranlagen verkauft, herstellerunabhängig ist und keinerlei Verkaufsinteressen verfolgt. Genau diese Art von faktenorientierter Analyse ist entscheidend, um politische Veränderungen sachlich und realistisch einzuordnen.

Diese Perspektive entspricht bewusst der Grundhaltung von EP Vision: Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer neutral, unabhängig und ohne Verkaufsinteressen, damit jede Entscheidung langfristig sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist.


Ausgangslage: Die Eigenmietwert-Abschaffung

Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen.
Das Inkrafttreten wird für ca. 2028 erwartet.

Damit verändert sich der steuerliche Rahmen:

  • Der Eigenmietwert entfällt (kein fiktiver Mietertrag mehr).
  • Gleichzeitig werden steuerliche Abzüge eingeschränkt oder gestrichen.
Davon betroffen sind auch energetische Massnahmen – insbesondere Photovoltaikanlagen.
 

Steuerliche Konsequenzen: Was ändert sich wirklich?

Hier ist die korrekte, differenzierte Darstellung – ein Punkt, der oft falsch oder unvollständig wiedergegeben wird:

Bundessteuer: Abzüge werden gestrichen

Mit Inkrafttreten der Reform entfällt auf Bundesebene
 
  • der Abzug für energetische Sanierunge
  • der Abzug für Photovoltaikanlagen
  • der generelle Unterhaltsabzug
  • ein grosser Teil des Schuldzinsabzugs
Damit fällt der bisherige Bundessteuervorteil für PV‑Investitionen weg.
 
Fazit Bundesebene: Die PV-Investition wird steuerlich weniger attraktiv – aber nur im Bereich der direkten Bundessteuer.
 

Kantone: Abzüge bleiben bestehen – aber es bleibt hängig

Die kantonale Situation sieht anders aus:
  • Die Abzüge für energetische Massnahmen bleiben weiterhin bestehen,
    solange die Kantone ihre Steuergesetze nicht anpassen.
  • Erste Rückmeldungen aus mehreren Kantonen zeigen klar:
    Aktuell sind keine kurzfristigen Anpassungen geplant. (Swissolar berichtete bereits)
  • Gleichzeitig gilt:
    Langfristige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, da einige Kantone die Reform zuerst beobachten möchten, bevor sie eigene Anpassungen prüfen.
Diese Klarstellung ist entscheidend für eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung.
 
 
Thema
Möglic
he Änderung 
Bedeutung für Eigentümer 
Bundesweite Steuerabzüge
Wegfall von Abzügen für Unterhalt, Renovationen und Energiesparmassnahmen.
Solaranlageninvestitionen können steuerlich weniger absetzbar werden.
Kantonale Regelung
Die Kantone haben  Gestaltungsspielraum und können Abzüge weiterhin zulassen.  
Gute Chance, dass die Kantone seine bisherige Praxis  beibehalten. 
Förderprogramme (Einmalvergütung) 
Unabhängig vom Eigenmietwert.
Keine Änderung – Fördergelder bleiben bestehen.
Besteuerung von Einspeisevergütungen
Bleibt nach Nettoprinzip bestehen 
Kein Nachteil.
Übergangsphase
 
 
Abzüge dürfen gemäss Reform bis 2050 befristet weitergeführt werden. 
Zeitlich gestaffelter Übergang möglich.
 
 
 Tabelle: Darstellung möglicher Auswirkungen. (EP-Vision)
 
 

Auswirkungen auf Photovoltaikanlagen

Bisher konnten Investitionen in PV-Anlagen vollständig von der direkten Bundessteuer abgezogen werden.
Das führte bei Anlagen von 30 000–40 000 CHF zu Ersparnissen von typischerweise 1 500–4 000 CHF, abhängig vom jeweiligen Steuersatz.

Dieser Vorteil entfällt künftig – aber nur beim Bund.

Kantonale Abzüge bleiben bestehen, wodurch die steuerliche Belastung geringer ist, als oftmals befürchtet wird.


Wirtschaftlichkeit & Amortisation: Was ändert sich?

Durch den Wegfall des Bundessteuerabzugs verlängert sich die Amortisation, dies aber nur marginal.

Der Effekt fällt kantonal unterschiedlich aus:

  • In Kantonen mit weiterhin gültigen Abzügen verlängert sich die Amortisation weniger stark.
  • In Gebieten mit hohen Strompreisen bleibt die PV-Anlage besonders attraktiv.

Wesentliche Vorteile bleiben unverändert bestehen:

  • Tieferer Strompreis dank Eigenverbrauch
  • Schutz vor steigenden Energiepreisen
  • Höhere Autarkie und Versorgungssicherheit
  • Stabile Erträge über die nächsten Jahrzente

Zeitpunkt der Anschaffung: vor oder nach der Umsetzung?

Wer die Anlage vor Inkrafttreten der Reform installiert, kann:

  • den Bundessteuerabzug ein letztes Mal nutzen
  • weiterhin kantonale Abzüge geltend machen (je nach Kanton)

Wichtig:
Bereits gewährte Abzüge gehen nicht verloren und werden nicht rückwirkend gestrichen.

Betroffen sind nur Neuinstallationen ab dem Jahr des Inkrafttretens.


Lohnt sich eine Solaranlage auch nach der Reform noch?

Kurz gesagt: Ja – absolut.

Und hier ist der Grund:

  • Strompreise steigen langfristig weiter
    Der selbst produzierte Strom bleibt deutlich günstiger als Netzstrom.
  • Eigenverbrauch wird zum stärksten Renditetreiber.
    Wärmepumpen, E-Autos und Haushalte mit Tagesverbrauch profitieren besonders.
  • Fördergelder (Einmalvergütung KLEIV/GREIV) bleiben bestehen.
    Sie wirken stärker als bisherige Bundessteuerabzüge.
  • PV steigert Autarkie, Versorgungssicherheit und Wohnwert
    Damit bleibt die Solaranlage eine der sinnvollsten energetischen Investitionen.

EP-Vision-Perspektive: Was Eigentümer jetzt benötigen

Als unabhängiger Berater sehen wir, wie komplex die Entscheidungsfindung geworden ist.
Mit der Reform wächst der Bedarf an Transparenz:

  • Wann lohnt es sich, jetzt zu investieren?
  • Welche kantonalen Abzüge gelten im eigenen Kanton?
  • Was bedeutet das für meine Amortisation?
  • Wie erkenne ich versteckte Zusatzkosten?
  • Wie hoch ist mein realistischer Eigenverbrauch?

Genau hier setzt EP Vision an:
Wir begleiten Kundinnen und Kunden neutral, ohne Verkaufsinteressen –
von der ersten Analyse bis zur fertigen Installation und darüber hinaus. 


Fazit: Ja – Solaranlagen lohnen sich weiterhin. Aber der Entscheid wird individueller.

Die Reform verändert die steuerliche Situation, aber nicht den technischen Nutzen.
Die wirtschaftliche Attraktivität bleibt bestehen – besonders in Kombination mit Eigenverbrauch, Wärmepumpe oder E-Mobilität.

EP Vision hilft Eigentümern, genau diese Fragen sachlich, unabhängig und herstellerneutral zu klären – damit jede Investition wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll ist.


Unsicher, ob sich eine Solaranlage unter den neuen Rahmenbedingungen noch lohnt?

Jede Liegenschaft ist anders.
Steuern, Eigenverbrauch, Investitionskosten und Betrieb beeinflussen die Wirtschaftlichkeit stärker als einzelne Förderungen.

In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch schauen wir gemeinsam deine Situation an und klären, ob und wie sich eine Solaranlage für dich heute sinnvoll rechnet.


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