Wer kennt das nicht?
Die Anfrage kommt immer öfter: «Wir möchten auf dem Mehrfamilienhaus eine Solaranlage installieren. Was bringt das – und vor allem: wem?» Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie viele hoffen. Ob Eigentümer, Mieter , Investoren oder Verwaltung wirklich profitiert, hängt davon ab, wie das Projekt aufgesetzt wird und ob die Abrechnung sauber funktioniert.
Die Ausgangslage: Warum PV im MFH komplizierter ist als beim EFH
Beim Einfamilienhaus ist die Sache klar: Eigentümer investiert, Eigentümer nutzt den Strom, Eigentümer profitiert. Beim Mehrfamilienhaus ist es anders. Der Eigentümer des Gebäudes investiert – aber die Wohnungen sind vermietet. Die Mieter verbrauchen den Strom, können aber nicht selbst entscheiden, ob sie einer Solaranlage beitreten. Und die Verwaltung muss das alles koordinieren und abrechnen. Drei Parteien, drei Interessen, ein Dach.
Der Eigentümer: Investition mit messbarem Ertrag
Für den Eigentümer ist die PV-Anlage zunächst eine Investition. Ein typisches MFH mit 10–20 kWp-Anlage kostet nach Abzug der Einmalvergütung (EIV, ca. CHF 360/kWp) netto CHF 15'000–50'000, je nach Grösse.
Der Ertrag kommt über zwei Wege: Erstens über den ZEV-internen Tarif: Statt Strom für 8–12 Rp. einzuspeisen, verkauft der Eigentümer ihn zu 19–23 Rp./kWh. Der Tarif darf laut Gesetz nicht über dem lokalen Netztarif (ElCom-Median 2026: 27.7 Rp./kWh) liegen. Über 20–25 Jahre Laufzeit ergibt das einen erheblichen Unterschied. Zweitens über die Attraktivität der Liegenschaft: günstigerer Strom für Mieter signalisiert nachhaltiges Wirtschaften. Die Amortisationszeit einer MFH-Anlage mit ZEV liegt typisch bei 8–12 Jahren.
Der Mieter: günstigerer Strom – aber nicht immer transparent
Für Mieter ist die Solaranlage im besten Fall ein finanzieller Vorteil: Strom zu 19–23 Rp. statt 27.7 Rp. (Median). Bei einem Jahresverbrauch von 3'000 kWh und einem Solaranteil von 40 % ergibt das eine Ersparnis von ca. CHF 100–130 pro Jahr pro Haushalt.
Was Mieter wissen sollten: Sie können dem ZEV nicht widersprechen. Der interne Tarif ist gesetzlich nach oben begrenzt. Transparenz ist Pflicht – Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsgrundlagen. Bei Mieterwechsel tritt der neue Mieter automatisch ein.
Wo es hakt: Wenn die Abrechnung intransparent ist oder der Tarif nicht klar kommuniziert wird, entsteht Misstrauen. Das ist der häufigste Reibungspunkt in der Praxis.
Die Verwaltung: Koordination und Abrechnung als neue Aufgabe
Für Verwaltungen bedeutet eine PV-Anlage mit ZEV mehr Koordinationsaufwand: Einrichtung der Messinfrastruktur (Smart Meter pro Einheit, ca. CHF 300–500), monatliche oder jährliche Abrechnung des Solarstroms, Kommunikation mit Mietern, Verwaltung von Einspeiseverträgen und Fördergesuchen.
Viele Verwaltungen lagern die Abrechnung aus – an spezialisierte Anbieter. Das reduziert den Aufwand und stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt, nachvollziehbar und gesetzeskonform ist.
Was oft vergessen geht: der laufende Betrieb
Eine PV-Anlage auf einem MFH ist kein «einmal installieren und vergessen»-Produkt. Monitoring, Tarifpflege, Wartung und regelmässige Modellüberprüfung (lohnt sich ein Wechsel zur LEG?) brauchen laufende Aufmerksamkeit.
EP Vision übernimmt die laufende Betriebsführung und Abrechnung – unabhängig, transparent, auf Augenhöhe mit Verwaltung und Eigentümer. Details zum laufenden Betrieb.
Fazit
PV im Mehrfamilienhaus ist kein Selbstläufer. Wenn es richtig aufgesetzt ist, profitieren alle: der Eigentümer über bessere Eigenverbrauchsvergütung, der Mieter über günstigeren Strom, die Verwaltung über ein professionell geführtes Objekt. Der Fehler liegt selten im Modell – er liegt in der Umsetzung. Buche ein kostenloses Erstgespräch – wir schauen es gemeinsam an.
Häufige Fragen zu PV im Mehrfamilienhaus
Darf der Eigentümer Mieter zur Teilnahme am ZEV zwingen?
Ja. Bei einem bestehenden ZEV treten neue Mieter automatisch ein. Der interne Solartarif ist gesetzlich nach oben begrenzt (nicht höher als lokaler Netztarif).
Wie hoch darf der interne Solartarif im ZEV sein?
Der interne Tarif darf nicht höher sein als der lokale Netztarif in der Grundversorgung. Der ElCom-Median liegt 2026 bei 27.7 Rp./kWh. In der Praxis setzen Eigentümer den Tarif meist bei 19–23 Rp./kWh an.
Wie hoch ist die Eigenverbrauchsquote im MFH mit ZEV?
Typisch sind 30–60 %, je nach Anlagengrösse und Verbrauchsprofil. Mit Batteriespeicher steigt die Quote auf bis zu 70 %.
Wer kümmert sich um die ZEV-Abrechnung?
Die Abrechnung kann der Eigentümer selbst übernehmen, an die Verwaltung delegieren oder an einen spezialisierten Anbieter auslagern. EP Vision übernimmt die gesamte ZEV-Abrechnung.
Lohnt sich PV im MFH auch ohne ZEV?
Grundsätzlich ja – aber deutlich weniger. Ohne ZEV wird Solarstrom zum Einspeiseetarif (8–12 Rp.) vergütet. Mit ZEV intern zu 19–23 Rp./kWh. Der Unterschied summiert sich über 20 Jahre auf Zehntausende Franken.
Was kostet die Messinfrastruktur für einen ZEV im MFH?
Pro Wohnung sind CHF 300–500 für einen Smart Meter einzuplanen. Bei einem 10-Parteien-MFH also CHF 3'000–5'000 – eine einmalige Investition, die sich über die Laufzeit rechnet.