PV im Mehrfamilienhaus: Warum viele Projekte finanziell falsch gerechnet werden
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, sieht auf dem Dach ungenutztes Potenzial. Eine Solaranlage – so die Rechnung – produziert günstigen Strom, die Mieter zahlen weniger, der Eigentümer spart. Klingt einfach. Ist es aber oft nicht.
In der Praxis sind PV-Projekte in Mehrfamilienhäusern häufig finanziell schlechter durchdacht als erwartet. Nicht weil die Technologie versagt, sondern weil die Wirtschaftlichkeit von Anfang an auf falschen Annahmen beruht.
Dieser Artikel zeigt die häufigsten Rechenfehler – und was man stattdessen beachten sollte.
Fehler 1: Die Eigenverbrauchsquote wird zu hoch angesetzt
Viele Offerten rechnen mit einer Eigenverbrauchsquote von 60–80 %. In der Realität liegt sie bei typischen Mehrfamilienhäusern ohne Batteriespeicher und ohne Wärmepumpe oft bei 30–50 %.
Tagsüber, wenn die Anlage produziert, sind viele Mieter ausser Haus. Kochen, Waschen, TV – das findet abends statt. Wer mit 70 % rechnet, aber nur 40 % erreicht, hat den Ertrag fast halbiert.
Was man stattdessen tut: Reale Lastprofile anschauen. Gibt es Wärmepumpe, E-Auto-Ladung oder Gewerbemieter mit Tagesbetrieb? Das erhöht den Eigenverbrauch. Ohne diese Verbraucher realistisch mit 35–45 % rechnen.
Fehler 2: Messkonzept und Abrechnung werden zu spät geplant
Die Anlage wird bestellt, das Mess- und Abrechnungskonzept kommt «später». Dann sind Zähler ungünstig platziert, Nachrüstungen kosten CHF 5'000–15'000 extra, und die Abrechnung gegenüber den Mietern wird intransparent.
Was man stattdessen tut: Vor der Anlageplanung klären, welches Modell gewählt wird (ZEV, vZEV oder LEG), wie der Solarstrom verteilt wird und wer abrechnet. Das Messkonzept gehört zur Anlagenplanung – nicht zum Nachprogramm.
Mehr dazu auf unserer Seite zu Energieabrechnung und ZEV.
Fehler 3: Der Solarstromtarif für Mieter wird falsch kalkuliert
Im ZEV oder einer LEG legt der Eigentümer einen Tarif für die Mieter fest. Dieser muss gleichzeitig günstiger sein als Netzstrom (Mieter-Vorteil), wirtschaftlich für den Eigentümer und gesetzlich korrekt (Obergrenze: Netzstrompreis).
Der häufige Fehler: Der Tarif wird zu hoch angesetzt, weil der Eigentümer die Anlage schnell amortisieren will. Das verletzt die Regelung und erzeugt Konfliktpotenzial mit den Mietern.
Was man stattdessen tut: Tarif transparent aus Gestehungskosten herleiten – Kapitalkosten, Wartung, Abrechnung. Fair, nachvollziehbar, stabil.
Fehler 4: Einspeisevergütung als Erlösquelle eingerechnet
Vor 2025 brachte Einspeisung 10–15 Rp./kWh. Ab 2026 richtet sich die Vergütung nach dem Spotmarktpreis – im Sommer, wenn Solaranlagen am meisten produzieren, liegt er oft nahe null.
Was man stattdessen tut: Wirtschaftlichkeit ausschliesslich auf dem Eigenverbrauch aufbauen. Einspeisung ist Überschuss – kein Erlösmodell mehr.
Fehler 5: Anlage wird zu gross geplant
Eine Maximalanlage, die mehr produziert als verbraucht werden kann, hat heute ein Problem: Der Überschuss fliesst ins Netz zu schlechten Preisen.
Was man stattdessen tut: Anlage so dimensionieren, dass die Eigenverbrauchsquote hoch bleibt. Faustregel: Jahresverbrauch geteilt durch 800–1000 Volllaststunden ergibt die passende Anlagengrösse.
Mehr zu Offerten und Dimensionierung: Solarofferte und Beratung.
Fehler 6: Fördermittel werden vergessen oder doppelt gezählt
Die EIV (Einmalvergütung) senkt die Investitionskosten. Sie darf nicht gleichzeitig als Ertrag eingerechnet werden. Zusätzlich übersehen viele die kantonalen und kommunalen Zusatzbeiträge.
Was man stattdessen tut: EIV als Investitionskostenreduktion einrechnen, nicht als Ertrag. Kantonale Förderung aktiv prüfen. Steuerberatung beiziehen bei relevanten Buchwerten.
Checkliste für Eigentümer
- Reales Lastprofil der Mieter erheben
- Eigenverbrauchsmodell (ZEV/vZEV/LEG) frühzeitig entscheiden
- Messkonzept parallel zur Anlageplanung definieren
- Mieter-Tarif transparent und fair herleiten
- Anlage auf reale Eigenverbrauchsquote dimensionieren
- Einspeisevergütung nicht als Erlösquelle einrechnen
- Kantonale Förderung und Steuerfolgen klären
Fazit
Eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus kann sich rechnen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die häufigsten Fehler passieren nicht auf dem Dach, sondern am Schreibtisch: bei der Dimensionierung, beim Abrechnungsmodell und bei den Ertragsannahmen.
Wer ein Projekt seriös aufgleisen will, sollte nicht die Offerte des Installateurs als Wirtschaftlichkeitsnachweis akzeptieren. Eine unabhängige Prüfung schützt vor teuren Fehlentscheiden.
Du planst eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus und willst sicher sein, dass die Zahlen stimmen? Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit unabhängig – bevor du investierst.
FAQ: PV im Mehrfamilienhaus – Wirtschaftlichkeit Schweiz
Lohnt sich eine Solaranlage im Mehrfamilienhaus finanziell?
Ja, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: realistische Eigenverbrauchsquote, klares Abrechnungsmodell, faire Mieter-Tarife und korrekte Dimensionierung. Projekte auf falschen Annahmen rechnen sich schlechter als erwartet.
Welche Eigenverbrauchsquote ist bei einem Mehrfamilienhaus realistisch?
Ohne Batteriespeicher und ohne Grosskunden liegt die Eigenverbrauchsquote typisch bei 35–50 %. Höhere Werte sind nur mit aktivem Lastmanagement oder Speicher erreichbar.
Wie funktioniert die Abrechnung des Solarstroms im Mehrfamilienhaus?
Im ZEV verkauft der Eigentümer den Solarstrom direkt an die Mieter. Der Tarif muss unter dem Netzstrompreis liegen. Für die korrekte Abrechnung braucht es ein Messkonzept mit geeigneten Zählern pro Partei.
Wie hoch darf der Solarstromtarif für Mieter sein?
Im ZEV-Modell darf der Tarif nicht höher sein als der lokale Netzstrompreis. Er muss gleichzeitig für Mieter günstiger sein als Netzstrom.
Warum lohnt sich Überproduktion bei PV im MFH nicht mehr?
Seit 2026 wird überschüssiger Solarstrom nach dem Spotmarktpreis vergütet. In Sommermonaten liegt dieser oft nahe null. Einspeisung ist kein Erlösmodell mehr.
Was kostet eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung?
EP Vision bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Für eine detaillierte Prüfung inklusive Messkonzept und Tarifkalkulation kann ein Auftrag vereinbart werden. Kontakt: ep-vision.ch/kontakt.