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LEG Vernetzung.
Solarstrom Mehrfamilienhaus Schweiz Lokale Energie Gemeinschaft (LEG)

Lohnt sich eine LEG ab 2026? Was Eigentümer wissen müssen

Sascha Wyss
Sascha Wyss
Seit dem 1. Januar 2026 ist es möglich: Mehrere Gebäude, Eigentümer oder Mieter können sich zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen und Solarstrom direkt untereinander teilen.
 
Was auf dem Papier einfach klingt, ist in der Praxis an konkrete Voraussetzungen geknüpft und nicht für jede Liegenschaft gleich attraktiv.

Dieser Artikel erklärt, wann sich eine LEG wirklich lohnt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und worauf man bei der Planung achten sollte.

Was ist eine LEG überhaupt?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Stromproduzenten und -verbrauchern auf lokaler Ebene. Die Teilnehmer teilen selbst erzeugten Strom – typischerweise aus einer Solaranlage – innerhalb der Gemeinschaft, bevor der überschüssige Teil ins öffentliche Netz fliesst.

Das Neue ab 2026: Diese Gemeinschaft muss nicht mehr auf einem einzigen Grundstück stattfinden. Mehrere Gebäude in derselben Gemeinde, beim selben Netzbetreiber und auf derselben Netzebene können mitmachen.

Der wesentliche Vorteil gegenüber dem bisherigen ZEV-Modell (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): In einer LEG entfallen für den innergemeinschaftlich ausgetauschten Strom Teile der Netzkosten. Das macht den gemeinsam genutzten Solarstrom günstiger als Strom aus dem Netz.

Die Voraussetzungen im Überblick

Bevor man über eine LEG nachdenkt, müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein:

Gleiche Gemeinde, gleicher Netzbetreiber, gleiche Netzebene
Alle Teilnehmer müssen sich in derselben Gemeinde befinden, beim gleichen Netzbetreiber und auf derselben Netzebene (Netzebene 5 oder 7) angeschlossen sein. Das klingt selbstverständlich, schränkt in der Praxis aber viele gemeindeübergreifende Projekte aus.

Smart Meter für alle
Jeder Teilnehmer – ob Produzent oder Verbraucher – benötigt einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter). Dieser erfasst Verbrauch und Einspeisung im 15-Minuten-Takt. In vielen älteren Liegenschaften ist der Smart Meter noch nicht vorhanden. Der Einbau liegt beim Netzbetreiber, kann aber Zeit benötigen.

Mindestleistung der PV-Anlage
Die Solaranlage in der LEG muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmer abdecken. Das schützt vor «Schein-LEGs» ohne echte Eigenproduktion – schränkt aber kleinere Projekte mit vielen Verbrauchern und kleiner PV ein.

Anmeldung beim Netzbetreiber
Die LEG muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser hat drei Monate Zeit für die Umsetzung. Netzbetreiber wie EKZ, BKW und Repower bieten bereits standardisierte Anmeldeprozesse an.

Was bringt die LEG finanziell?

Der entscheidende Hebel ist der Netzgebührenrabatt:

  • Netzebene 7 (Niederspannung, typisch für Wohngebäude): 20 % Rabatt auf die Netznutzungskosten für den LEG-intern ausgetauschten Strom
  • Netzebene 5 (Mittelspannung, grössere Gewerbeanschlüsse): 40 % Rabatt

Konkret: Wer heute z. B. 8 Rp./kWh Netzkosten zahlt, spart pro ausgetauschter kWh bis zu 3,2 Rp. Das klingt bescheiden – macht über ein Jahr und bei einem grossen Verbraucherpool aber durchaus einige hundert Franken Differenz pro Haushalt.

Zusätzlich profitieren Produzenten in einer LEG davon, dass sie für ihren Solarstrom innergemeinschaftlich eine bessere Vergütung erzielen können als beim einfachen Einspeisen ins öffentliche Netz. Die genaue Vergütungshöhe wird innerhalb der LEG vereinbart.

Wann lohnt sich eine LEG besonders?

Die LEG ist kein Allroundmodell. Sie eignet sich am besten für:

Mehrere Gebäude auf einem Areal oder Quartier
Etwa ein Gewerbegebiet mit gemeinsamer PV-Anlage, ein Neubauquartier mit Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach oder mehrere Mehrfamilienhäuser desselben Eigentümers in der gleichen Strasse.

Grosse Verbraucherpools
Je mehr Strom innergemeinschaftlich genutzt wird (statt ins Netz eingespeist), desto grösser der finanzielle Nutzen. Das funktioniert gut, wenn Verbraucher und Produzenten ein ähnliches Lastprofil haben.

Liegenschaften mit Smart Meter oder Neubauten
Wo die technische Voraussetzung bereits erfüllt ist, sinkt der Aufwand für die Umsetzung erheblich.

Gemeinden mit engagierten Netzbetreibern
Einige Netzbetreiber bieten aktiv Beratung, Muster-LEG-Verträge und technische Unterstützung an. Das vereinfacht die Gründung.

Wo liegen die Stolpersteine?

Smart Meter ist oft der Flaschenhals
In älteren Liegenschaften sind Smart Meter noch nicht Standard. Die Umrüstung liegt beim Netzbetreiber und kann Monate dauern. Wer eine LEG plant, sollte diesen Punkt frühzeitig klären.

Vertragliche Komplexität
Eine LEG ist keine informelle Absprache. Es braucht einen schriftlichen Zusammenschlussvertrag, eine Regelung zur Strom-Verteilung, Abrechnungsmodalitäten und eine Auflösungsregelung.

Abrechnung und Messung
Die Abrechnung des LEG-intern getauschten Stroms ist komplexer als bei einem einfachen ZEV. Es braucht ein klares Konzept, wer wie viel bekommt und wie Differenzen abgerechnet werden.

Nicht jeder Netzbetreiber ist gleich weit
Die gesetzliche Pflicht besteht, aber die praktische Umsetzungsqualität variiert. Kleinere regionale Netzbetreiber haben teilweise noch keine fertigen Prozesse.

LEG vs. ZEV vs. vZEV – kurze Einordnung

Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) funktioniert innerhalb eines Grundstücks – eine Anlage, ein Verteiler, mehrere Abnehmer. Einfach, bewährt, aber auf ein Grundstück beschränkt.

Der vZEV (virtueller ZEV) erlaubt den Zusammenschluss über Grundstücksgrenzen hinweg, aber ebenfalls nur auf einem Grundstück mit mehreren Zählern in direkter Nähe.

Die LEG geht weiter: mehrere Grundstücke, mehrere Gebäude, eine ganze Strassenseite oder ein Quartier – solange Gemeinde, Netzbetreiber und Netzebene übereinstimmen.

Einen ausführlicheren Vergleich findest du in unserem Artikel ZEV, vZEV oder LEG – was passt zu wem?

Fazit

Die LEG ist ein echtes Werkzeug für lokale Energiegemeinschaften – kein Marketing-Begriff. Sie funktioniert aber am besten dort, wo die Voraussetzungen passen: Smart Meter vorhanden, genug PV-Leistung, passende Verbrauchsstruktur, mehrere Parteien mit gemeinsamem Interesse.

Für Einfamilienhausbesitzer ohne Nachbarn, die mitmachen, ist das ZEV-Modell einfacher. Für Stockwerkeigentümergemeinschaften, Verwaltungen und Areal-Eigentümer lohnt es sich, die LEG konkret zu prüfen.

Du willst wissen, ob eine LEG für deine Liegenschaft sinnvoll ist? Melde dich für ein kostenloses Erstgespräch – wir schauen es uns gemeinsam an.

Mehr zu Abrechnung und Betrieb findest du auf unserer Seite zu Energieabrechnung und ZEV, und wenn du noch in der Planungsphase bist, hilft unsere Projektbegleitung weiter.

FAQ: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) Schweiz

Ab wann ist eine LEG in der Schweiz möglich?

Seit dem 1. Januar 2026 können Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bei allen Netzbetreibern in der Schweiz angemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage ist im revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) verankert.

Wie hoch ist der Netzgebührenrabatt bei einer LEG?

Für den innergemeinschaftlich ausgetauschten Strom gilt ein Rabatt von 20 % auf Netzebene 7 (Niederspannung, typisch für Wohngebäude) und 40 % auf Netzebene 5 (Mittelspannung, grössere Gewerbeanschlüsse).

Braucht man für eine LEG einen Smart Meter?

Ja. Alle Teilnehmer einer LEG müssen über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) verfügen. Dieser zeichnet Verbrauch und Einspeisung im 15-Minuten-Takt auf. Der Einbau liegt beim Netzbetreiber und sollte frühzeitig beantragt werden.

Wie unterscheidet sich die LEG vom ZEV?

Ein ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist auf ein einzelnes Grundstück beschränkt. Eine LEG hingegen kann mehrere Grundstücke und Gebäude umfassen – solange sie in der gleichen Gemeinde, beim gleichen Netzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind.

Welche PV-Mindestleistung braucht eine LEG?

Die in der LEG betriebene Photovoltaikanlage muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmer aufweisen.

Wer hilft bei der Gründung einer LEG in der Schweiz?

Netzbetreiber wie EKZ, BKW und Repower bieten Beratung und standardisierte Anmeldeprozesse an. Unabhängige Energieberater wie EP Vision helfen bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit, der Vertragsgestaltung und der Begleitung des Anmeldeprozesses.

Quellen

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