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Neue Einspeiseregelung ab 2026 – Einordnung für eine planbare Energiezukunft

Sascha Wyss
Sascha Wyss |

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz neue, einheitliche Regeln dafür, wie Solarstrom ins Netz eingespeist und vergütet wird. 
Ziel: Das Netz entlasten, die Abrechnung vereinfachen und die Bedingungen für alle fairer machen.
Was bedeutet das für dich als (künftige) Betreiberin oder Betreiber einer PV-Anlage? 
Hier die wichtigsten Punkte – verständlich aufbereitet.


Neue Vergütung – so wirst du ab 2026 bezahlt

Bisher richtete sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom oft nach den Kosten des Netzbetreibers. Das ändert sich.
Neu gilt:
Du wirst nach einem schweizweit einheitlichen Referenz-Marktpreis vergütet, der alle drei Monate aktualisiert wird. Das schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

  • Vorteil für dich:
    Du siehst besser, womit du rechnen kannst – keine extremen Preisschwankungen mehr wie bei Spotmarktmodellen.
  • Sicherheit für kleinere Anlagen:
    Es gibt eine Mindestvergütung, damit die Einnahmen nicht ins Bodenlose fallen, falls die Marktpreise sehr tief sind.

Wichtig zu wissen:
Die Einspeisevergütung ist kein Förderinstrument mehr. Unterstützt wirst du weiterhin über die bekannten Förderprogramme.

Eigenverbrauch bleibt König

Auch ab 2026 gilt:
Der selbst genutzte Solarstrom ist wirtschaftlich am wertvollsten.

Warum?
Weil du für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den Strompreis sparst, den du sonst als Endkunde zahlen würdest – dieser ist deutlich höher als die Einspeisevergütung.

Deshalb lohnt sich
  • Eigenverbrauchsoptimierung
  • gute Planung von Speicherlösungen
  • gutes Monitoring, um dein Verbrauchs- und Einspeiseverhalten zu verstehen

Das macht deine Anlage effizienter – und unabhängiger.

Verträge mit deinem Versorger – du hast Wahlmöglichkeiten

Der neue Marktpreis gilt nur, wenn du mit deinem Versorger keinen separaten Einspeisevertrag abgeschlossen hast.

Viele Energieversorger bieten weiterhin:

  • fixe Einspeisetarife
  • gleitende Modelle,
  • oder eigene Vertragslösungen.

Du kannst also wählen, ob du lieber planbare Fixpreise oder einen marktgerechten Referenzpreis möchtest. Sprich mit deinem Energieversorger, oder melde dich bei uns. 

Was regelt der VSE genau?

Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) hat 2025 eine umfassende Branchenempfehlung veröffentlicht, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden sollen. [1]

Der Effekt fällt kantonal unterschiedlich aus:

  • In Kantonen mit weiterhin gültigen Abzügen verlängert sich die Amortisation weniger stark.
  • In Gebieten mit hohen Strompreisen bleibt die PV-Anlage besonders attraktiv.
 
Diese Empfehlung sorgt dafür, dass:
 
  • die Netzbetreiber überall nach ähnlichen Regeln arbeiten,
  • die technischen Vorgaben einheitlich sind,
  • die Umsetzung für dich als Anlagenbetreiber berechenbar bleibt.
Das betrifft zum Beispiel:
 
  • wie Anlagen geregelt werden,
  • wann ferngesteuert reduziert werden darf,
  • wie Einspeisespitzen zu behandeln sind.

Kurz: Es schafft klare Spielregeln für alle Beteiligten.

Die 70-Prozent-Regel – die wichtigste technische Neuerung

Ab 2026 müssen neue PV-Anlagen (bis 1’200 m ü. M.) so eingestellt werden, dass sie maximal 70 % der Modulleistung gleichzeitig ins Netz einspeisen.

Warum das?
Weil die Netze an sonnigen Tagen oft überlastet sind. Mit dieser Begrenzung können:

  • Netzengpässe reduziert,
  • Netzausbaukosten gesenkt,
  • und Platz für mehr Solaranlagen geschaffen werden.


Die Begrenzung erfolgt über den Wechselrichter oder ein Energiemanagementsystem.

Für dich bedeutet das:
Die Spitze wird gekappt – aber der Jahresertrag bleibt meist fast gleich, weil die Begrenzung nur sehr wenige Stunden pro Jahr betrifft. Diese Limitierung kann z. B. direkt im Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem umgesetzt werden und ist limitiert auf 3% der Jahresproduktion. 

Lohnt sich eine Solaranlage auch nach der Reform noch?

Kurz gesagt: Ja – absolut.

Und hier ist der Grund:

  • Strompreise steigen langfristig weiter
    Der selbst produzierte Strom bleibt deutlich günstiger als Netzstrom.
  • Eigenverbrauch wird zum stärksten Renditetreiber.
    Wärmepumpen, E-Autos und Haushalte mit Tagesverbrauch profitieren besonders.
  • Fördergelder (Einmalvergütung KLEIV/GREIV) bleiben bestehen.
    Sie wirken stärker als bisherige Bundessteuerabzüge.
  • PV steigert Autarkie, Versorgungssicherheit und Wohnwert
    Damit bleibt die Solaranlage eine der sinnvollsten energetischen Investitionen.

EP-Vision-Perspektive: Was Eigentümer jetzt benötigen

Als unabhängiger Berater sehen wir, wie komplex die Entscheidungsfindung geworden ist.
Mit der Reform wächst der Bedarf an Transparenz:

  • Wann lohnt es sich, jetzt zu investieren?
  • Welche kantonalen Abzüge gelten im eigenen Kanton?
  • Was bedeutet das für meine Amortisation?
  • Wie erkenne ich versteckte Zusatzkosten?
  • Wie hoch ist mein realistischer Eigenverbrauch?

Genau hier setzt EP Vision an:
Wir begleiten Kundinnen und Kunden neutral, ohne Verkaufsinteressen –
von der ersten Analyse bis zur fertigen Installation und darüber hinaus. 

Fazit: Ja – Solaranlagen lohnen sich weiterhin. Aber der Entscheid wird individueller.

Die Reform verändert die steuerliche Situation, aber nicht den technischen Nutzen.
Die wirtschaftliche Attraktivität bleibt bestehen – besonders in Kombination mit Eigenverbrauch, Wärmepumpe oder E-Mobilität.

EP Vision hilft Eigentümern, genau diese Fragen sachlich, unabhängig und herstellerneutral zu klären – damit jede Investition wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll ist.

Eco Power Vision

Du möchtest eine ehrliche, neutrale Einschätzung zu deiner Solaranlage – ohne Verkaufsdruck?

Eco Power Vision bietet unabhängige Beratung, fundierte Offertenanalysen und technische Kompetenz. Wir begleiten dich von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung und unterstützen dich auf Wunsch auch beim Monitoring, damit deine Anlage langfristig zuverlässig arbeitet und ihren vollen Ertrag erzielt.

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