Die Schweiz steht vor einem der grössten Systemwechsel der letzten Jahrzehnte: Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts verändert nicht nur die Besteuerung von Hauseigentümern, sondern auch die Rahmenbedingungen für energetische Investitionen wie Photovoltaikanlagen. Viele Eigentümer fragen sich heute: Wird eine Solaranlage dadurch weniger attraktiv? Sollte ich noch vor der Reform investieren? Und wie verändert sich die Amortisation?
Die folgenden Erkenntnisse basieren auf einer unabhängigen Recherche einer neutralen Stelle, die keine Solaranlagen verkauft, herstellerunabhängig ist und keinerlei Verkaufsinteressen verfolgt. Genau diese Art von faktenorientierter Analyse ist entscheidend, um politische Veränderungen sachlich und realistisch einzuordnen.
Diese Perspektive entspricht bewusst der Grundhaltung von EP Vision: Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer neutral, unabhängig und ohne Verkaufsinteressen, damit jede Entscheidung langfristig sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist.
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Thema
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Mögliche Änderung
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Bedeutung für Eigentümer
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Bundesweite Steuerabzüge
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Wegfall von Abzügen für Unterhalt, Renovationen und Energiesparmassnahmen.
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Solaranlageninvestitionen können steuerlich weniger absetzbar werden.
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Kantonale Regelung
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Die Kantone haben Gestaltungsspielraum und können Abzüge weiterhin zulassen.
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Gute Chance, dass die Kantone seine bisherige Praxis beibehalten.
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Förderprogramme (Einmalvergütung)
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Unabhängig vom Eigenmietwert.
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Keine Änderung – Fördergelder bleiben bestehen.
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Besteuerung von Einspeisevergütungen
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Bleibt nach Nettoprinzip bestehen
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Kein Nachteil.
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Übergangsphase
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Abzüge dürfen gemäss Reform bis 2050 befristet weitergeführt werden.
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Zeitlich gestaffelter Übergang möglich.
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