Eco Power Vision Blog

Lohnt sich eine Solaranlage noch? Eigenmietwert Schweiz erklärt

Geschrieben von Sascha Wyss | 10.12.2025 10:03:06

Die Schweiz steht vor einem der grössten Systemwechsel der letzten Jahrzehnte: Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts verändert nicht nur die Besteuerung von Hauseigentümern, sondern auch die Rahmenbedingungen für energetische Investitionen wie Photovoltaikanlagen. Viele Eigentümer fragen sich heute: Wird eine Solaranlage dadurch weniger attraktiv? Sollte ich noch vor der Reform investieren? Und wie verändert sich die Amortisation?

Die folgenden Erkenntnisse basieren auf einer unabhängigen Recherche einer neutralen Stelle, die keine Solaranlagen verkauft, herstellerunabhängig ist und keinerlei Verkaufsinteressen verfolgt. Genau diese Art von faktenorientierter Analyse ist entscheidend, um politische Veränderungen sachlich und realistisch einzuordnen.

Diese Perspektive entspricht bewusst der Grundhaltung von EP Vision: Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer neutral, unabhängig und ohne Verkaufsinteressen, damit jede Entscheidung langfristig sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist.

Davon betroffen sind auch energetische Massnahmen – insbesondere Photovoltaikanlagen.
 
 
 
Thema
Mögliche Änderung 
Bedeutung für Eigentümer 
Bundesweite Steuerabzüge
Wegfall von Abzügen für Unterhalt, Renovationen und Energiesparmassnahmen.
Solaranlageninvestitionen können steuerlich weniger absetzbar werden.
Kantonale Regelung
Die Kantone haben  Gestaltungsspielraum und können Abzüge weiterhin zulassen.  
Gute Chance, dass die Kantone seine bisherige Praxis  beibehalten. 
Förderprogramme (Einmalvergütung) 
Unabhängig vom Eigenmietwert.
Keine Änderung – Fördergelder bleiben bestehen.
Besteuerung von Einspeisevergütungen
Bleibt nach Nettoprinzip bestehen 
Kein Nachteil.
Übergangsphase
 
 
Abzüge dürfen gemäss Reform bis 2050 befristet weitergeführt werden. 
Zeitlich gestaffelter Übergang möglich.
 
 
 Tabelle: Darstellung möglicher Auswirkungen. (EP-Vision)
 
 

Wesentliche Vorteile bleiben unverändert bestehen: