Dieser Artikel erklärt, wann sich eine LEG wirklich lohnt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und worauf man bei der Planung achten sollte.
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Stromproduzenten und -verbrauchern auf lokaler Ebene. Die Teilnehmer teilen selbst erzeugten Strom – typischerweise aus einer Solaranlage – innerhalb der Gemeinschaft, bevor der überschüssige Teil ins öffentliche Netz fliesst.
Das Neue ab 2026: Diese Gemeinschaft muss nicht mehr auf einem einzigen Grundstück stattfinden. Mehrere Gebäude in derselben Gemeinde, beim selben Netzbetreiber und auf derselben Netzebene können mitmachen.
Der wesentliche Vorteil gegenüber dem bisherigen ZEV-Modell (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): In einer LEG entfallen für den innergemeinschaftlich ausgetauschten Strom Teile der Netzkosten. Das macht den gemeinsam genutzten Solarstrom günstiger als Strom aus dem Netz.
Bevor man über eine LEG nachdenkt, müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein:
Gleiche Gemeinde, gleicher Netzbetreiber, gleiche Netzebene
Alle Teilnehmer müssen sich in derselben Gemeinde befinden, beim gleichen Netzbetreiber und auf derselben Netzebene (Netzebene 5 oder 7) angeschlossen sein. Das klingt selbstverständlich, schränkt in der Praxis aber viele gemeindeübergreifende Projekte aus.
Smart Meter für alle
Jeder Teilnehmer – ob Produzent oder Verbraucher – benötigt einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter). Dieser erfasst Verbrauch und Einspeisung im 15-Minuten-Takt. In vielen älteren Liegenschaften ist der Smart Meter noch nicht vorhanden. Der Einbau liegt beim Netzbetreiber, kann aber Zeit benötigen.
Mindestleistung der PV-Anlage
Die Solaranlage in der LEG muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmer abdecken. Das schützt vor «Schein-LEGs» ohne echte Eigenproduktion – schränkt aber kleinere Projekte mit vielen Verbrauchern und kleiner PV ein.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Die LEG muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser hat drei Monate Zeit für die Umsetzung. Netzbetreiber wie EKZ, BKW und Repower bieten bereits standardisierte Anmeldeprozesse an.
Der entscheidende Hebel ist der Netzgebührenrabatt:
Konkret: Wer heute z. B. 8 Rp./kWh Netzkosten zahlt, spart pro ausgetauschter kWh bis zu 3,2 Rp. Das klingt bescheiden – macht über ein Jahr und bei einem grossen Verbraucherpool aber durchaus einige hundert Franken Differenz pro Haushalt.
Zusätzlich profitieren Produzenten in einer LEG davon, dass sie für ihren Solarstrom innergemeinschaftlich eine bessere Vergütung erzielen können als beim einfachen Einspeisen ins öffentliche Netz. Die genaue Vergütungshöhe wird innerhalb der LEG vereinbart.
Die LEG ist kein Allroundmodell. Sie eignet sich am besten für:
Mehrere Gebäude auf einem Areal oder Quartier
Etwa ein Gewerbegebiet mit gemeinsamer PV-Anlage, ein Neubauquartier mit Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach oder mehrere Mehrfamilienhäuser desselben Eigentümers in der gleichen Strasse.
Grosse Verbraucherpools
Je mehr Strom innergemeinschaftlich genutzt wird (statt ins Netz eingespeist), desto grösser der finanzielle Nutzen. Das funktioniert gut, wenn Verbraucher und Produzenten ein ähnliches Lastprofil haben.
Liegenschaften mit Smart Meter oder Neubauten
Wo die technische Voraussetzung bereits erfüllt ist, sinkt der Aufwand für die Umsetzung erheblich.
Gemeinden mit engagierten Netzbetreibern
Einige Netzbetreiber bieten aktiv Beratung, Muster-LEG-Verträge und technische Unterstützung an. Das vereinfacht die Gründung.
Smart Meter ist oft der Flaschenhals
In älteren Liegenschaften sind Smart Meter noch nicht Standard. Die Umrüstung liegt beim Netzbetreiber und kann Monate dauern. Wer eine LEG plant, sollte diesen Punkt frühzeitig klären.
Vertragliche Komplexität
Eine LEG ist keine informelle Absprache. Es braucht einen schriftlichen Zusammenschlussvertrag, eine Regelung zur Strom-Verteilung, Abrechnungsmodalitäten und eine Auflösungsregelung.
Abrechnung und Messung
Die Abrechnung des LEG-intern getauschten Stroms ist komplexer als bei einem einfachen ZEV. Es braucht ein klares Konzept, wer wie viel bekommt und wie Differenzen abgerechnet werden.
Nicht jeder Netzbetreiber ist gleich weit
Die gesetzliche Pflicht besteht, aber die praktische Umsetzungsqualität variiert. Kleinere regionale Netzbetreiber haben teilweise noch keine fertigen Prozesse.
Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) funktioniert innerhalb eines Grundstücks – eine Anlage, ein Verteiler, mehrere Abnehmer. Einfach, bewährt, aber auf ein Grundstück beschränkt.
Der vZEV (virtueller ZEV) erlaubt den Zusammenschluss über Grundstücksgrenzen hinweg, aber ebenfalls nur auf einem Grundstück mit mehreren Zählern in direkter Nähe.
Die LEG geht weiter: mehrere Grundstücke, mehrere Gebäude, eine ganze Strassenseite oder ein Quartier – solange Gemeinde, Netzbetreiber und Netzebene übereinstimmen.
Einen ausführlicheren Vergleich findest du in unserem Artikel ZEV, vZEV oder LEG – was passt zu wem?
Die LEG ist ein echtes Werkzeug für lokale Energiegemeinschaften – kein Marketing-Begriff. Sie funktioniert aber am besten dort, wo die Voraussetzungen passen: Smart Meter vorhanden, genug PV-Leistung, passende Verbrauchsstruktur, mehrere Parteien mit gemeinsamem Interesse.
Für Einfamilienhausbesitzer ohne Nachbarn, die mitmachen, ist das ZEV-Modell einfacher. Für Stockwerkeigentümergemeinschaften, Verwaltungen und Areal-Eigentümer lohnt es sich, die LEG konkret zu prüfen.
Du willst wissen, ob eine LEG für deine Liegenschaft sinnvoll ist? Melde dich für ein kostenloses Erstgespräch – wir schauen es uns gemeinsam an.
Mehr zu Abrechnung und Betrieb findest du auf unserer Seite zu Energieabrechnung und ZEV, und wenn du noch in der Planungsphase bist, hilft unsere Projektbegleitung weiter.
Seit dem 1. Januar 2026 können Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bei allen Netzbetreibern in der Schweiz angemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage ist im revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) verankert.
Für den innergemeinschaftlich ausgetauschten Strom gilt ein Rabatt von 20 % auf Netzebene 7 (Niederspannung, typisch für Wohngebäude) und 40 % auf Netzebene 5 (Mittelspannung, grössere Gewerbeanschlüsse).
Ja. Alle Teilnehmer einer LEG müssen über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) verfügen. Dieser zeichnet Verbrauch und Einspeisung im 15-Minuten-Takt auf. Der Einbau liegt beim Netzbetreiber und sollte frühzeitig beantragt werden.
Ein ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist auf ein einzelnes Grundstück beschränkt. Eine LEG hingegen kann mehrere Grundstücke und Gebäude umfassen – solange sie in der gleichen Gemeinde, beim gleichen Netzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind.
Die in der LEG betriebene Photovoltaikanlage muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmer aufweisen.
Netzbetreiber wie EKZ, BKW und Repower bieten Beratung und standardisierte Anmeldeprozesse an. Unabhängige Energieberater wie EP Vision helfen bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit, der Vertragsgestaltung und der Begleitung des Anmeldeprozesses.