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Einspeisevergütung 2027: Was sich für PV-Anlagen ändert

Geschrieben von Sascha Wyss | 25.06.2026 12:40:36

Einspeisevergütung 2027: Was sich für PV-Anlagen in der Schweiz ändert

Stell dir vor: Es ist ein heisser Sommermittag, die Sonne brennt, und tausende Solaranlagen in der Schweiz speisen gleichzeitig Strom ins Netz ein. Die Nachfrage ist gering – die meisten sind bei der Arbeit, grosse Verbraucher laufen nicht. Der Börsenstrompreis fällt ins Negative.

Wer in diesem Moment einspeist, bezahlt drauf.

Ab Januar 2027 ist genau das möglich. Die Einspeisevergütung richtet sich dann nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung – eine der grössten Änderungen für PV-Anlagen in der Schweiz seit Jahren. Wer heute nicht weiss, was das bedeutet, wird es im Portemonnaie spüren.

Was ändert sich ab 2027 bei der Einspeisevergütung?

Die Entwicklung der letzten Jahre verlief schrittweise:

Bis Ende 2025 richtete sich die Rückliefervergütung nach einem fixen Jahreswert. Seit Januar 2026 gilt der vierteljährliche Referenzmarktpreis – ein Quartalsdurchschnitt, berechnet vom Bundesamt für Energie (BFE). Ab Januar 2027 folgt der nächste Schritt: die Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum genauen Zeitpunkt der Einspeisung.

Das bedeutet: Jede Stunde des Tages hat künftig einen anderen Preis. Wann du einspeist, zählt genauso viel wie wie viel du einspeist.
Quellen:
Swissolar – Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize
VSE – Paradigmenwechsel Rückspeisevergütung

 

Was bedeutet der stündliche Spotmarktpreis konkret?

An einem typischen Sommertag sieht das Preisprofil ungefähr so aus:

  • Morgens (07:00–09:00): Nachfrage steigt, Solarproduktion läuft an – Preise moderat positiv.
  • Mittags (11:00–14:00): Alle Anlagen auf Hochbetrieb, Nachfrage sinkt – Preise fallen, teils ins Negative.
  • Abends (18:00–21:00): Sonne sinkt, Nachfrage steigt – Preise deutlich höher.

Eine Anlage, die ungesteuert produziert und einspeist, trifft genau die schlechtesten Stunden: mittags, wenn der Preis am tiefsten ist.

Wie funktioniert die Minimalvergütung wirklich?

Viele Anlagenbetreiber verlassen sich auf die gesetzliche Minimalvergütung als Absicherung. Für kleine Anlagen bis 30 kW liegt diese bei 6 Rappen pro Kilowattstunde.

Aber hier steckt ein wichtiges Missverständnis:

Die Minimalvergütung wird nicht mit deinem tatsächlich erzielten Preis verglichen – sondern mit dem Referenzmarktpreis.

Der Referenzmarktpreis ist ein berechneter Durchschnitt aller Einspeisungen. Liegt er über 6 Rappen, greift die Minimalvergütung gar nicht – auch wenn deine Anlage konkret zu einem negativen Preis eingespeist hat.

Ein Beispiel: Der Referenzmarktpreis liegt bei 7 Rappen (kein Schutz ausgelöst). Deine Anlage hat aber mittags zu minus 2 Rappen eingespeist. Ergebnis: Du erhältst minus 2 Rappen – ohne Absicherung.

Die Minimalvergütung schützt den Durchschnitt, nicht dein konkretes Einspeiseprofil.

Quelle: Swissolar – Stromabkommen und Minimalvergütung für Solarstrom

Welche Lösungen schützen vor negativen Strompreisen?

Es gibt drei wirksame Antworten – und sie schliessen sich nicht gegenseitig aus.

1. Eigenverbrauch erhöhen

Strom, den du selbst verbrauchst, musst du nicht zum Negativpreis verkaufen. Jede Kilowattstunde, die direkt im Haus, im Gebäude oder im Areal verbraucht wird, ist automatisch besser gestellt als Einspeisung zum falschen Zeitpunkt. Eigenverbrauch ist heute der stärkste wirtschaftliche Hebel einer PV-Anlage.

2. Verbrauch zeitlich verschieben

Wärmepumpe, Boiler und Elektrofahrzeug können Strom genau dann beziehen, wenn deine Anlage viel produziert und der Marktpreis gering oder negativ ist. Du vermeidest die schlechte Einspeisung und nutzt den Strom sinnvoll – ohne Komfortverlust.

3. Batteriespeicher als Puffer

Ein Speicher hält überschüssigen Strom zurück, statt ihn zum Tiefstkurs einzuspeisen. Abends, wenn die Preise steigen, kann der gespeicherte Strom gezielt genutzt oder eingespeist werden. Sinkende Speicherpreise machen diese Lösung wirtschaftlich immer attraktiver.

Lohnt sich ein EMS für meine PV-Anlage ab 2027?

Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) verknüpft alle drei Lösungsansätze automatisch. Es kennt die Wetterprognose und damit die erwartete Produktion. Es kennt die Strommarktpreise des nächsten Tages. Und es steuert täglich neu: Wann lädt der Speicher? Wann läuft die Wärmepumpe? Wann lohnt sich die Einspeisung?

Das ist ab 2027 keine Zusatzfunktion mehr – es wird zur wirtschaftlichen Grundlage einer vernünftig betriebenen Solaranlage.

Für grössere Anlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe rechnet sich ein EMS in der Regel besonders schnell. Für kleine Einfamilienhausanlagen hängt es von der vorhandenen Flexibilität ab – Speicher, Wärmepumpe, Ladestation.

Fazit: Was PV-Betreiber in der Schweiz jetzt tun sollten

Ab 2027 ist der Betrieb einer PV-Anlage ohne Steuerung wirtschaftlich riskanter als heute. Die Vergütung ist nicht mehr planbar wie früher – sie schwankt stündlich und kann negativ werden.

Wer handelt, kann aber auch profitieren: Abends, wenn die Nachfrage hoch und das Angebot tief ist, sind die Preise attraktiv. Wer dann einspeist, verdient mehr als heute.

Der Schlüssel liegt nicht in einer neuen Anlage, sondern im bewussten, gesteuerten Betrieb der bestehenden. Drei Fragen lohnen sich jetzt:

  1. Wie hoch ist mein Eigenverbrauchsanteil aktuell?
  2. Welche steuerbaren Verbraucher habe ich (Wärmepumpe, Boiler, Ladestation)?
  3. Habe ich einen Speicher – und wird er optimal gesteuert?

Diese Fragen sollten unabhängig beantwortet werden. Nicht von jemandem, der dabei etwas verkaufen will.

Wir helfen Eigentümern, Verwaltungen und Unternehmen, die richtigen Antworten für ihre konkrete Situation zu finden – mit Zahlen statt Vermutungen.

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Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2027

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung ab 2027 in der Schweiz?
Ab Januar 2027 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung berechnet. Bisher galt ein vierteljährlicher Referenzmarktpreis. Die Preise können auch negativ sein – wer dann einspeist, bezahlt drauf.

Kann die Einspeisevergütung ab 2027 negativ werden?
Ja. Wenn der Börsenstrompreis in einer bestimmten Stunde negativ ist – was an Sommermittagen bei hoher Solarproduktion und geringer Nachfrage vorkommen kann – wird dieser negative Preis an PV-Betreiber weitergegeben.

Schützt die Minimalvergütung vor negativen Strompreisen?
Nur bedingt. Die Minimalvergütung (z. B. 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW) greift nur, wenn der Referenzmarktpreis unter die Mindestgrenze fällt – nicht wenn die eigene Anlage zu einem besonders schlechten Zeitpunkt eingespeist hat.

Was ist ein EMS und brauche ich eines für meine PV-Anlage?
Ein Energiemanagementsystem (EMS) steuert automatisch, wann deine Anlage einspeist, wann der Speicher lädt und wann steuerbare Verbraucher laufen – auf Basis täglicher Marktpreisvorhersagen. Ab 2027 wird ein EMS für wirtschaftlich optimierten Betrieb zunehmend wichtig, insbesondere bei Anlagen mit Speicher, Wärmepumpe oder Ladestation.

Was kann ich als PV-Betreiber jetzt tun?
Drei Schritte helfen: Eigenverbrauch erhöhen, steuerbare Verbraucher zeitlich verschieben und einen Batteriespeicher prüfen. Wer bereits alle drei hat, sollte prüfen, ob ein intelligentes EMS den Betrieb optimiert. Eine unabhängige Beratung hilft, die richtige Lösung für die eigene Situation zu finden.

Quellen: Swissolar – Neues Vergütungsmodell | Swissolar – Was gilt 2026 neu | VSE – Paradigmenwechsel | BFE – Referenz-Marktpreise | Pronovo – Einmalvergütung